Im Beisein von Franziska Jägerstätter wurde die Gedenktafel
nach längere Auseinandersetzung mit dem zutändigen
Bundesvermögensamt „nur“ provisorisch angebreacht.
Im Februar 994 nahm der Präsident des Bundesvermögensamts, Klaus-Jürgen Richter, die bisherigen Vorbehalte gegen eine Anbringung der Gedenktafel für Jägerstätter am ehemaligen Reichskriegsgericht „angesichts des ‚nun vorhandenen Wissens‘“ zurück.
Die Gedenktafel konnte realisiert werden.
Mit der Inschrift:
Hier wurde der österreichische Bauer
Franz Jägerstätter (*1907 +1943)
vom ehemaligen Reichskriegsgericht
wegen seiner Gewissensentscheidung
gegen eine Kriegsteilnahme
am 6. Juli 1943 zum Tod verurteilt.
Gandhi-Informations-Zentrum
Österreichisches Generalkonsulat
Pax Christi Österreich
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
konnte in Anwesenheit der Witwe Franziska Jägerstätter nur der provisorisch enthüllt werden.
Die Nennung der Initiatoren auf der Tafel außer dem österreichischen Generalkonsulat wurde als eine sie in den Vordergrund rückende Werbung gewertet, die die eigentliche Ehrung Jägerstätters hintanstelle.
„Die Bundesvermögensverwaltung verweigerte auf Anordnung des Bundesjustiz- und Bundesfinanzministeriums die Erlaubnis zu der Anbringung der Tafel, da dadurch für diese Organisationen ‚auch in der Öffentlichkeit geworben wird‘.“
Pressespiegel alle zum 7.7.1995
Morgenpsot Berlin
Tagesspeigel
Franfurter Rundscahu und Neues Deutschland
Rede der Gedenktafelinitiative Franz Jägerstätter: