Ein Jahr später war die Gedenktafel Initiative noch mit dem Genehmigungsverfahren befasst.
Brief des Verwalters des Bundesliegenschaft :
….Es handelt sich bei der Person des Franz Jägerstättes nach meiner Kenntnis um eine Person mit Bedeutung für ihre Gruppe, nicht aber für die Allgemeinheit. …..
Hier das Faksimile:
Beitrag im Gedenkstättenrundbrief Nr. 61 1994 der Topographie des Terrors